Finanzielle Hilfe

In finanziellen Notsituationen können internationale Studierende über die ESG Bochum einen Antrag entweder an den Ökumenischen Notfonds von "Brot für die Welt" oder an den "Verein zur Hilfe für ausländische Studierende in Bochum e.V. (Ausländerhilfsfonds AHF)" richten.

Als Voraussetzung dazu müssen Sie aktuell an einer Bochumer Hochschule (beim Ökumenischen Notfonds auch Westfälische HS Gelsenkirchen und beide Dortmunder Hochschulen) eingeschrieben sein und über den Aufenthaltsstatus nach § 16.1 (Studium) verfügen. Außerdem muss Ihr Herkunftsland auf einer Länderliste verzeichnet sein, die der ESG Bochum vorliegt.

In der Regel handelt es sich um eine einmalige Unterstützung. Eine mehrmonatige Unterstützung kann nur bei Studienabschlussphasen (BA- oder MA-Arbeit bzw. Physikum oder Staatsexamen) gewährt werden.

Gefördert werden können nicht: Studierende an Studienkollegs, Asylbewerber*innen, Promotionen (PHDs), Sprachschüler*innen, Angehörige deutscher bzw. europäischer Staatsbürger*innen, zweite Studiengänge, BaFöG-Empfänger*innen, Flugtickets und Kosten im Heimatsland.

Es besteht kein Rechtsanspruch. Die ESG Bochum wird Ihre finanzielle Situation sorgfältig prüfen.

Für ein Beratungsgespräch bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Leistungsnachweis bzw Notenspiegel
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Bescheinigung Ihrer Krankenversicherung
  • Pass
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate über alle Konten
  • Mietvertrag
  • sämtlichen Schriftverkehr, der Ihre finanzielle Situation erklärt (z.B Rechnungen, Mahnungen etc)

Achtung: vor jedem weiteren Antrag an den Ökumenischen Notfonds müssen Sie zwingend die Teilnahme an einem entwicklungspolitischen STUBE-Seminar nachweisen!Den Link zu STUBE Westfalen finden Sie hier.  Den Link zu STUBE Rheinland finden Sie hier.

Einen Beratungstermin erhalten Sie nur per Email an markus.sorgdontospamme@gowaway.esg-bochum.de, Betreff "Finanzielle Beratung"